Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eventium Suite
Stand: Oktober 2026
Anbieter: Aller Ende Anfang UG (haftungsbeschränkt), Mollstraße 1a, 10178 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 219805 B, vertreten durch den Geschäftsführer Jason Salomon Rinnert, E-Mail: info@allerendeanfang.de (nachfolgend „Anbieter“). Weitere Angaben enthält das Impressum.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Ausschluss von Verbrauchern
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „Eventium“ (auch „Eventium Suite“, nachfolgend „Plattform“). Das gilt einschließlich kostenloser Zugänge, Testphasen und Zusatzleistungen.
(2) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss gesondert, dass er die Plattform ausschließlich für Zwecke seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt. Der Anbieter kann vor und nach Vertragsschluss einen geeigneten Nachweis verlangen, insbesondere die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung.
(3) Wer die Registrierung für ein Unternehmen vornimmt, versichert, zu dessen Vertretung berechtigt zu sein.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt. Es gilt nicht, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(5) Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Begriffe
(1) „Kunde“ ist das Unternehmen, das mit dem Anbieter einen Vertrag über die Nutzung der Plattform schließt.
(2) „Organisation“ ist der für den Kunden eingerichtete, von anderen Kunden getrennte Arbeitsbereich auf der Plattform mit allen darin gespeicherten Daten.
(3) „Inhaber“ ist der Nutzer, dem in der Organisation die Inhaberrolle zugewiesen ist. Der Inhaber gilt gegenüber dem Anbieter als bevollmächtigt, für den Kunden alle Erklärungen zum Vertrag abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere Bestellungen, Kündigungen, Löschungen und Datenexporte. Nutzer, denen der Kunde in der Organisation das Recht zur Verwaltung der Abrechnung eingeräumt hat, gelten im Umfang dieses Rechts als bevollmächtigt.
(4) „Nutzer“ sind natürliche Personen, denen der Kunde Zugang zur Organisation einräumt, etwa Mitarbeitende, Crew-Mitglieder oder vom Kunden eingeladene Berater wie Steuerberater.
(5) „Endkunden“ sind die Kunden, Interessenten, Gäste und sonstigen Geschäftspartner des Kunden, mit denen der Kunde über die Plattform kommuniziert oder Geschäfte abwickelt.
(6) „Partner“ sind andere Unternehmen, die die Plattform – auch mit einem kostenlosen Zugang – nutzen und mit denen der Kunde über das Dienstleister-Netzwerk der Plattform in Verbindung steht.
(7) „Kundenportal“ ist die über einen individuellen Link erreichbare Oberfläche, über die der Kunde seinen Endkunden Projekte, Angebote, Dokumente, Rechnungen und Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellt. „Widgets“ sind Anfrageformulare, Konfiguratoren und Kommunikationsfunktionen, die der Kunde in eigene Websites einbindet.
(8) „Kundendaten“ sind alle Daten und Inhalte, die der Kunde, seine Nutzer, Endkunden oder Partner in die Organisation einstellen oder dort erzeugen. Dazu gehören auch Dateien, Kommunikationsinhalte und Ergebnisse von KI-Funktionen. Nicht zu den Kundendaten gehören die Nutzungs- und Betriebsdaten nach § 9 Abs. 4.
(9) „Kundenkonto“ ist der Verwaltungsbereich der Organisation, insbesondere die Einstellungen zu Abrechnung, Plan, Sitzen, Gebühren und KI-Nutzung.
(10) „Abrechnungszeitraum“ ist der vom Kunden gewählte monatliche oder jährliche Zeitraum, für den das Grundentgelt im Voraus berechnet wird.
(11) „Textform“ ist die Textform nach § 126b BGB, insbesondere E-Mail.
§ 3 Vertragsgegenstand und Lizenzumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform für die Vertragslaufzeit als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. Die Plattform ist eine modulare Software für projektgetriebene Dienstleistungsunternehmen. Sie umfasst je nach Plan Module wie Projekt- und Kundenverwaltung (CRM), Produkt- und Leistungskatalog, Angebote, Rechnungen, Zahlungseingang und Mahnwesen, Aufgaben, Kalender, Ressourcen, Personal (insbesondere Dienstplan, Zeiterfassung, Abwesenheiten), Raumplanung, Kommunikation (Chat und E-Mail), Dateiverwaltung, Genehmigungen, Automationen, Kundenportal und Widgets, Dienstleister-Netzwerk sowie KI-gestützte Funktionen.
(2) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus drei Quellen, jeweils wie im Bestellprozess bzw. im Kundenkonto angezeigt:
- dem bei Vertragsschluss gewählten Plan,
- der Anzahl und Art der gebuchten Sitze (etwa Sitze für Nutzer der Suite und Sitze für Mitarbeitende im Personalmodul),
- der bei Vertragsschluss auf der Website des Anbieters veröffentlichten Leistungsbeschreibung in der jeweils angezeigten Fassung.
Werbliche Darstellungen auf der Website, insbesondere als Beta, Vorschau oder „Demnächst“ gekennzeichnete Funktionen, sind nicht Teil der Leistungsbeschreibung. Der Kunde darf nur die Module und Funktionen nutzen, die für seine Organisation lizenziert und freigeschaltet sind.
(3) Die Plattform ist ein Vorsystem für die Geschäftsabwicklung des Kunden. Nicht Gegenstand des Vertrags sind insbesondere:
- eine Finanzbuchhaltung und Jahresabschlüsse,
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
- eine revisionssichere Archivierung,
- der Empfang elektronischer Eingangsrechnungen,
- die Erbringung von Zahlungsdiensten,
- Steuer-, Rechts- oder sonstige Beratung.
Schnittstellen zu Drittsystemen, etwa Buchhaltungssoftware, sind nur geschuldet, wenn sie in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als verfügbar ausgewiesen und für die Organisation freigeschaltet sind.
(4) Der Anbieter erbringt seine Leistungen am Übergabepunkt, dem Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums in das Internet. Für die Verbindung zwischen Kunde und Übergabepunkt ist der Kunde verantwortlich, ebenso für seine Hard- und Software und für den Einsatz eines aktuellen, unterstützten Webbrowsers.
(5) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen, insbesondere Hosting-, E-Mail-, Zahlungs- und KI-Anbieter. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unterauftragsverarbeiter gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 23).
(6) Der Anbieter schuldet keine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden und keine Herausgabe des Quellcodes.
§ 4 Vertragsschluss, Registrierung, Testphase
(1) Die Darstellung der Plattform und ihrer Preise auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er die Registrierung abschließt, diese AGB einbezieht und den Bestellvorgang beim Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe) abschließt. Dazu bestätigt er den Plan und – soweit angeboten – die Testphase. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Organisation freischaltet oder den Vertragsschluss in Textform bestätigt, je nachdem, was zuerst eintritt. Bei kostenlosen Zugängen kommt der Vertrag mit Abschluss der Registrierung und Freischaltung der Organisation zustande.
(2) Der Kunde macht bei der Registrierung und danach vollständige und zutreffende Angaben, insbesondere zu Firma, Anschrift, Rechnungsanschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Änderungen aktualisiert er unverzüglich im Kundenkonto. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
(3) Bietet der Anbieter eine kostenlose Testphase an, richtet sich ihre Dauer nach der vor Vertragsschluss im Bestellprozess angezeigten Angabe. Der Anbieter kann Funktionsumfang, Sitzzahl und KI-Kontingent während der Testphase beschränken. Maßgeblich ist die Anzeige im Bestellprozess bzw. im Kundenkonto.
(4) Mit Ablauf der Testphase geht der Vertrag automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement zu den bei Vertragsschluss angezeigten Konditionen über, sofern der Kunde nicht vor Ablauf kündigt. Kommt kein kostenpflichtiges Abonnement zustande, weil der Kunde vor Ablauf der Testphase gekündigt hat, endet der Vertrag mit Ablauf der Testphase; es gilt § 18. Scheitert der Einzug des ersten Entgelts nach Ablauf der Testphase und zahlt der Kunde auch nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung in Textform, endet der Vertrag mit Ablauf dieser Frist; ein Entgelt für den ersten Abrechnungszeitraum schuldet der Kunde dann nicht. Es gilt § 18.
(5) Kostenlose Zugänge, etwa für Partner im Dienstleister-Netzwerk, gewährt der Anbieter freiwillig. Er kann sie mit einer Frist von einem Monat in Textform beenden oder in ihrem Umfang ändern. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(6) Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung. Der Kunde kann diese AGB jederzeit unter /agb abrufen, speichern und ausdrucken.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung, Support
(1) Der Anbieter stellt die Plattform am Übergabepunkt mit einer Verfügbarkeit von 99,0 Prozent im Jahresmittel bereit. Verfügbar ist die Plattform, wenn die Anmeldung möglich ist und die Kernfunktionen der lizenzierten Module nutzbar sind.
(2) Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben außer Betracht:
- a) angekündigte Wartungen nach Abs. 3;
- b) Notfallwartungen zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken;
- c) Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere höhere Gewalt, Störungen öffentlicher Netze und Angriffe Dritter, soweit der Anbieter zumutbare Schutzmaßnahmen getroffen hat;
- d) Ausfälle, die der Kunde zu vertreten hat oder die auf vertragswidriger Nutzung beruhen;
- e) Beta-, Test- und kostenlose Funktionen (§ 7);
- f) Funktionen, die auf Diensten beruhen, die der Kunde selbst beauftragt oder angebunden hat, insbesondere eigene E-Mail-Server, eigene Zahlungs- oder Buchhaltungskonten und Websites des Kunden.
(3) Der Anbieter darf Wartungsarbeiten durchführen. Geplante Wartungen, die die Nutzung voraussichtlich erheblich beeinträchtigen, kündigt er mindestens 24 Stunden vorher per E-Mail oder in der Plattform an. Er legt sie nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten.
(4) Support leistet der Anbieter in Textform (per E-Mail oder über die Hilfefunktion der Plattform) zu üblichen Geschäftszeiten an Werktagen von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Berlin. Reaktions- und Lösungszeiten sind nur geschuldet, wenn sie gesondert in Textform vereinbart wurden. Ohne gesonderte Vereinbarung umfasst der Support keine Beratung zur Rechtmäßigkeit der Nutzung, zur Steuer- oder Rechnungsgestaltung und keine Einrichtungs- oder Datenübernahmeleistungen.
(5) Der Anbieter sichert die Datenbestände der Plattform regelmäßig nach dem Stand der Technik, um das System nach Störungen wiederherstellen zu können. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Datensätze oder eines bestimmten früheren Datenstands besteht nicht. § 20 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 6 Weiterentwicklung und Leistungsänderungen
(1) Der Anbieter entwickelt die Plattform laufend weiter. Er darf Funktionen, Benutzeroberflächen, Abläufe und technische Grundlagen ändern, erweitern oder ersetzen, soweit die Kernfunktionen der lizenzierten Module in mindestens gleichwertiger Form erhalten bleiben.
(2) Darüber hinaus darf der Anbieter einzelne Funktionen einschränken oder einstellen, wenn ein triftiger Grund vorliegt und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Triftige Gründe sind insbesondere:
- a) Änderungen der Rechtslage oder der Rechtsprechung sowie behördliche Vorgaben;
- b) Sicherheitsrisiken;
- c) die Einstellung oder wesentliche Änderung der Leistungen eines Drittanbieters, auf denen die Funktion beruht, wenn kein gleichwertiger Ersatz zu zumutbaren Bedingungen verfügbar ist;
- d) technischer Fortschritt, durch den eine Funktion durch eine gleichwertige oder bessere ersetzt wird.
(3) Schränkt eine Änderung nach Abs. 2 die Nutzbarkeit eines lizenzierten Moduls für den Kunden wesentlich ein, teilt der Anbieter dies mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Eine kürzere Frist gilt nur, wenn zwingende Gründe nach Abs. 2 lit. a oder b sie erfordern. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach dem Vertragsende erstattet der Anbieter anteilig.
(4) Funktionen, die als Beta, Vorschau oder Test gekennzeichnet sind, sowie kostenlose Zusatzfunktionen kann der Anbieter jederzeit ändern oder einstellen (§ 7).
(5) Der Anbieter darf die eingesetzten KI-Modelle und KI-Anbieter wechseln, sofern die jeweilige KI-Funktion in vergleichbarer Weise nutzbar bleibt. Für den Einsatz neuer KI-Anbieter als Unterauftragsverarbeiter gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 7 Beta-, Test- und gesondert freigeschaltete Funktionen
(1) Der Anbieter kann Funktionen vor ihrer allgemeinen Verfügbarkeit als Beta, Vorschau oder Test oder nur für einzelne Organisationen freischalten. Das betrifft etwa Telefonie-, Sprach- und Agentenfunktionen, Online-Zahlungsfunktionen und Schnittstellen zu Drittsystemen. Ein Anspruch auf Freischaltung oder Fortführung besteht nicht. Solche Funktionen können unvollständig oder fehlerhaft sein. Für sie gilt keine Verfügbarkeitszusage.
(2) Soweit der Anbieter Beta- und Testfunktionen unentgeltlich bereitstellt, insbesondere während einer Testphase oder im Rahmen eines kostenlosen Zugangs, haftet er nur nach § 22 Abs. 6.
(3) Telefoniefunktionen, insbesondere die Aufzeichnung, Transkription oder KI-gestützte Auswertung von Gesprächen und die Gesprächsführung durch einen KI-Agenten, darf der Kunde nur einsetzen, wenn er zuvor die nach geltendem Recht erforderlichen Einwilligungen aller Gesprächsteilnehmer eingeholt und die Informationspflichten erfüllt hat. Die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ohne Befugnis ist strafbar (§ 201 StGB). Die Verantwortung hierfür trägt allein der Kunde.
§ 8 Nutzungsrechte, Konten, Nutzungsbeschränkungen
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die lizenzierten Module der Plattform im vereinbarten Umfang bestimmungsgemäß über das Internet für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Der Kunde darf seinen Nutzern die Nutzung im Rahmen der gebuchten Sitze ermöglichen.
(2) Jedes Nutzerkonto gehört zu genau einer natürlichen Person. Zugangsdaten dürfen nicht geteilt oder mehreren Personen zugänglich gemacht werden. Der Kunde vergibt Rollen und Rechte in seiner Organisation eigenverantwortlich. Er bucht Sitze in der Art und Anzahl, die der tatsächlichen Nutzung entspricht.
(3) Dem Kunden ist untersagt,
- a) die Plattform Dritten außerhalb seiner Organisation zur Nutzung zu überlassen, zu vermieten oder als eigene Dienstleistung anzubieten, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist (etwa Kundenportal und Partnerzugänge);
- b) die Plattform oder Teile davon zu kopieren, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist;
- c) Daten der Plattform, die nicht seine eigenen Kundendaten sind, automatisiert auszulesen (Scraping, Crawling) oder systematisch zu sammeln, insbesondere Kataloge, Verzeichnisse und Profile anderer Organisationen oder Partner;
- d) die Plattform mit automatisierten Mitteln anders als über die dokumentierten Schnittstellen (etwa API und MCP) und innerhalb ihrer Nutzungsgrenzen anzusprechen;
- e) Sicherheitsmaßnahmen, Zugangsbeschränkungen, Mandantentrennung oder Nutzungsgrenzen zu umgehen oder ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform zu testen, insbesondere durch Penetrationstests;
- f) Schadsoftware einzubringen oder die Plattform übermäßig zu belasten;
- g) die Plattform zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts zu nutzen;
- h) rechtswidrige Inhalte zu verarbeiten oder zu versenden, insbesondere unerlaubte Werbung, oder Rechte Dritter zu verletzen;
- i) Urheberrechts-, Marken- oder sonstige Schutzvermerke zu entfernen.
(4) Der Anbieter darf technische Nutzungsgrenzen festlegen, etwa für Anfragen, Speicher und Versand, soweit sie die vertragsgemäße Nutzung nicht unzumutbar einschränken.
(5) Verstößt der Kunde oder ein Nutzer gegen Abs. 2 oder 3, kann der Anbieter die betroffenen Konten nach § 16 Abs. 3 sperren. Weitere Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
(6) Alle Rechte an der Plattform, insbesondere an Software, Datenbanken, Gestaltung, Vorlagen und Marken, bleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern. Vorschläge und Rückmeldungen des Kunden zur Weiterentwicklung darf der Anbieter unentgeltlich und ohne Beschränkung verwenden, soweit sie keine Kundendaten und keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden enthalten.
§ 9 Kundendaten und Nutzungsdaten
(1) Die Rechte an den Kundendaten verbleiben beim Kunden bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber. Für die Kundendaten, ihre Rechtmäßigkeit und die Berechtigung zu ihrer Verarbeitung ist allein der Kunde verantwortlich.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache Recht ein, die Kundendaten zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, technisch umzuwandeln, darzustellen und zu übermitteln. Übermittelt werden dürfen sie insbesondere an Endkunden, Partner und vom Kunden bestimmte Empfänger sowie an eingesetzte Dienstleister. Das Recht ist auf die Vertragslaufzeit einschließlich der Gnadenfrist (§ 18) beschränkt und gilt nur, soweit dies zur Erbringung der Leistungen, zur Sicherung der Plattform oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Sicherungskopien dürfen bis zu ihrer turnusmäßigen Löschung aufbewahrt werden.
(3) Der Anbieter verwendet Kundendaten nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht für Werbung und nicht zum Training eigener KI-Modelle; § 9 Abs. 4 bleibt unberührt. Personenbezogene Kundendaten verarbeitet er ausschließlich nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags.
(4) Unabhängig davon erhebt der Anbieter Nutzungs- und Betriebsdaten über die Nutzung der Plattform, etwa aufgerufene Funktionen, Zeitpunkte, Fehler- und Leistungsdaten sowie den Umfang der KI-Nutzung. Er darf diese Daten für Abrechnung, Sicherheit, Missbrauchsabwehr, Fehlerbehebung und Kapazitätsplanung nutzen. Für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Plattform und für statistische Auswertungen nutzt er sie nur aggregiert und anonymisiert, also so, dass kein Rückschluss auf den Kunden, einzelne Nutzer oder sonstige Personen möglich ist. In dieser Form darf er sie auch nach Vertragsende nutzen.
(5) Erhält der Anbieter Kenntnis von Tatsachen, die eine Rechtsverletzung durch Kundendaten nahelegen, oder wird er deswegen von Dritten oder Behörden in Anspruch genommen, darf er die betroffenen Inhalte vorläufig sperren. Er informiert den Kunden unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit das rechtlich zulässig ist.
(6) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Kundendaten auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen.
§ 10 KI-Funktionen
(1) Die Plattform enthält KI-gestützte Funktionen, etwa zur Texterstellung, zur Zusammenfassung von Projekten, Chats und E-Mails, für Diktat und Transkription, zur Datenerfassung, zur Bild- und Grafikerzeugung und zur Vorbereitung von Angeboten und Aufgaben. Die Ergebnisse entstehen automatisiert auf Grundlage statistischer Modelle. Sie können unrichtig, unvollständig, veraltet oder unpassend sein und in ähnlicher oder gleicher Form auch für andere Nutzer entstehen.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-Ergebnisse richtig, vollständig, rechtlich zulässig, für einen bestimmten Zweck geeignet oder frei von Rechten Dritter sind. Ist ein einzelnes KI-Ergebnis unrichtig, ist das kein Mangel, solange die KI-Funktion im Übrigen bestimmungsgemäß arbeitet. § 22 bleibt unberührt.
(3) Der Kunde prüft KI-Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich. Das gilt insbesondere, bevor er sie an Endkunden, Partner oder Behörden übermittelt, in Angebote, Rechnungen oder Verträge übernimmt oder auf ihrer Grundlage Entscheidungen über Personen trifft.
(4) Für KI-Funktionen setzt der Anbieter Modelle verschiedener Drittanbieter ein und übermittelt ihnen die dafür erforderlichen Inhalte. Er darf Modelle und Anbieter nach § 6 Abs. 5 wechseln. Der Anbieter verwendet Kundendaten nicht zum Training eigener KI-Modelle. Bei der Auswahl der KI-Anbieter und ihrer Vertragsbedingungen wählt er, soweit der jeweilige Anbieter dies anbietet, Bedingungen, nach denen die übermittelten Inhalte nicht zum Training der Modelle des Anbieters verwendet werden. Die eingesetzten KI-Anbieter nennen die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag.
(5) Der Kunde entscheidet, welche Inhalte er KI-Funktionen zuführt, und stellt sicher, dass er dazu berechtigt ist. Werden Daten von Personen, etwa aus Chats, E-Mails oder Gesprächen, in KI-Funktionen verarbeitet, ist der Kunde dafür verantwortlich, diese Personen soweit erforderlich zu informieren.
(6) Setzt der Kunde KI-Funktionen der Plattform in eigener Verantwortung beruflich ein, ist er Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Ihm obliegen die Betreiberpflichten, insbesondere die Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz seiner Nutzer (Art. 4 KI-Verordnung) und die Transparenzpflichten gegenüber Dritten nach Art. 50 KI-Verordnung, soweit diese nicht zwingend den Anbieter treffen. Der Kunde darf KI-Funktionen nicht für nach Art. 5 KI-Verordnung verbotene Praktiken einsetzen. Für Hochrisiko-Anwendungen im Sinne des Art. 6 KI-Verordnung darf er sie nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform einsetzen; dazu gehört insbesondere der Einsatz für Entscheidungen über Einstellung, Beförderung oder Kündigung von Beschäftigten, für die Zuweisung von Aufgaben auf Grundlage ihres individuellen Verhaltens oder ihrer persönlichen Merkmale sowie für die Beobachtung oder Bewertung ihrer Leistung und ihres Verhaltens.
(7) Für Automationen und Abläufe, die der Kunde einrichtet (etwa automatische Nachrichten, Statuswechsel oder Rechnungen), ist der Kunde verantwortlich. Der Anbieter führt sie so aus, wie sie eingerichtet sind.
(8) Der Umfang der KI-Nutzung richtet sich nach § 15.
§ 11 Kundenportal, Widgets, Kommunikation mit Endkunden
(1) Verträge, die der Kunde über die Plattform mit Endkunden schließt oder vorbereitet, kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Endkunden zustande. Der Anbieter ist weder Partei dieser Verträge noch Vertreter, Bote oder Vermittler des Kunden. Er stellt ausschließlich die technische Infrastruktur bereit.
(2) Gegenüber seinen Endkunden ist der Kunde allein verantwortlich für
- a) Inhalt, Preise und Rechtmäßigkeit seiner Angebote, Verträge und Kommunikation;
- b) eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen, Datenschutzhinweise, Impressums- und sonstige Pflichtangaben, die er im Kundenportal, in Widgets, Dokumenten und E-Mails hinterlegt;
- c) Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Rechnungen, einschließlich der Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG, der Rechnungsnummern, der umsatzsteuerlichen Behandlung und der Anforderungen an elektronische Rechnungen, sowie die steuerliche Erfassung seiner Umsätze;
- d) die Aufbewahrung seiner Geschäftsunterlagen nach § 147 AO, § 257 HGB und den GoBD;
- e) die Wahl einer für den jeweiligen Vertrag ausreichenden Form. Bestätigungen und Unterschriften im Kundenportal sind keine qualifizierten elektronischen Signaturen und erfüllen keine gesetzliche Schriftform.
(3) Vorlagen, Voreinstellungen, Textbausteine und Berechnungen der Plattform sind Hilfsmittel, etwa Steuersätze, Fristen, Mahnstufen sowie Anzahlungs- und Stornostaffeln. Der Kunde prüft sie vor der Verwendung und passt sie an seine Verhältnisse an. Eine Rechts- oder Steuerberatung erbringt der Anbieter nicht.
(4) Endkunden erhalten über individuelle Links Zugang zum Kundenportal. Wer einen solchen Link besitzt, kann auf die freigegebenen Inhalte zugreifen. Der Kunde entscheidet, welche Inhalte er freigibt und an wen er Links weitergibt. Nicht mehr benötigte Links widerruft er.
(5) Bindet der Kunde Widgets in eigene Websites ein, ist er für ihren rechtmäßigen Einsatz verantwortlich, insbesondere für Datenschutzhinweise und erforderliche Einwilligungen nach § 25 TDDDG.
(6) Die Plattform versendet E-Mails und Nachrichten an Endkunden und Partner im Namen des Kunden, entweder über einen vom Kunden angebundenen eigenen E-Mail-Server oder über die Versandinfrastruktur des Anbieters. Der Kunde ist verantwortlich für Inhalte, Empfänger, erforderliche Einwilligungen (insbesondere nach § 7 UWG) und Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen. Der Anbieter steht nicht ein für die Zustellung an die Empfänger, insbesondere nicht für die Einordnung durch Spamfilter, und nicht für die Verfügbarkeit eigener E-Mail-Server des Kunden.
(7) Speichert die Plattform bei Annahmen oder Bestätigungen im Kundenportal Nachweisdaten wie Zeitpunkt, IP-Adresse und Browserkennung, informiert der Kunde seine Endkunden darüber.
§ 12 Dienstleister-Netzwerk und Partner
(1) Über das Dienstleister-Netzwerk kann der Kunde mit Partnern in Verbindung treten, Partnerschaften eingehen, Anfragen und Aufträge austauschen und Leistungen von Partnern in eigene Angebote einbeziehen.
(2) Verträge zwischen dem Kunden und Partnern sowie zwischen Partnern und Endkunden kommen ausschließlich zwischen diesen zustande. Der Anbieter ist weder Partei noch Vertreter, Vermittler oder Erfüllungsgehilfe. Er prüft weder Identität, Qualifikation, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Partner noch den Inhalt ihrer Angebote, Bedingungen und Rechnungen. Für Leistungen, Zahlungen und Erklärungen der Partner steht er nicht ein.
(3) Übermittelt der Kunde personenbezogene Daten an einen Partner, etwa Daten von Endkunden bei einer Beauftragung, verarbeitet der Partner sie als eigenständig Verantwortlicher. Für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und die Information der Betroffenen ist der Kunde verantwortlich. Der Anbieter übermittelt die Daten nur auf Veranlassung des Kunden.
(4) Bedingungen eines Partners gelten gegenüber dem Kunden oder Endkunden nur, soweit sie zwischen diesen wirksam vereinbart sind.
(5) Der Anbieter darf Partnerprofile, Verzeichniseinträge und Netzwerkfunktionen ändern, ausblenden oder einstellen. Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 13 Zahlungsfunktionen und Plattformgebühr
(1) Online-Zahlungsfunktionen stehen zur Verfügung, soweit der Anbieter sie für die Organisation freigeschaltet hat. Ein Anspruch auf Freischaltung bestimmter Zahlungsarten besteht nicht. Die Erfassung von Zahlungseingängen gehört zum Leistungsumfang des Rechnungsmoduls.
(2) Online-Zahlungen von Endkunden werden, soweit freigeschaltet, über Stripe Connect abgewickelt. Dafür schließt der Kunde einen eigenen Vertrag mit Stripe ab (insbesondere das Stripe Connected Account Agreement und das Stripe Services Agreement) und durchläuft die von Stripe verlangten Identitäts- und Prüfverfahren. Die Zahlungen gehen unmittelbar auf dem Stripe-Konto des Kunden ein. Der Anbieter ist nicht Partei des Zahlungsvorgangs. Er nimmt keine Gelder von Endkunden entgegen, verwahrt oder überträgt sie nicht und erbringt keine Zahlungsdienste. Die Entgelte von Stripe richten sich nach dem Vertrag des Kunden mit Stripe. Für Prüfungen, Sperren, Auszahlungsverzögerungen und sonstige Entscheidungen von Stripe steht der Anbieter nicht ein.
(3) Für jede Zahlung eines Endkunden, die in der Plattform als Zahlungseingang erfasst wird, schuldet der Kunde dem Anbieter eine Plattformgebühr, solange im Kundenkonto ein Gebührensatz für seine Organisation ausgewiesen ist. Das gilt unabhängig vom Zahlungsweg, also für Online-Zahlungen ebenso wie für Überweisungen (auch per QR-Code), Barzahlungen und sonstige erfasste Zahlungen. Bemessungsgrundlage ist der erfasste Zahlungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer. Der Gebührensatz wird dem Kunden vor Vertragsschluss im Bestellprozess und danach im Kundenkonto angezeigt; nach einer Änderung gilt der Satz, der vor der Erfassung der jeweiligen Zahlung im Kundenkonto angezeigt wurde. Eine Änderung zum Nachteil des Kunden gilt nur nach § 14 Abs. 6. Der Gebührensatz versteht sich netto zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese vom Anbieter geschuldet ist.
(4) Bei Online-Zahlungen über Stripe Connect wird die Plattformgebühr bei der Zahlung einbehalten und mit dem Auszahlungsbetrag verrechnet. Die Plattformgebühr für alle übrigen erfassten Zahlungen stellt der Anbieter monatlich nachträglich in Rechnung. Einbehaltene Gebühren weist er in derselben Monatsrechnung aus, berechnet sie aber nicht erneut.
(5) Die Plattformgebühr entsteht mit der Erfassung der Zahlung. Sie bleibt beim Anbieter, wenn der Kunde die Zahlung später ganz oder teilweise an den Endkunden zurückerstattet, wenn er den Preis mindert oder wenn die Zahlung zurückgebucht wird (Chargeback). Gebühren, die Stripe für Rückbuchungen erhebt, trägt der Kunde. Storniert der Kunde eine irrtümlich erfasste Zahlung, der kein tatsächlicher Zahlungseingang zugrunde lag, vor Erstellung der Monatsrechnung, entfällt die Gebühr für diese Erfassung.
(6) Gegenüber seinen Endkunden bleibt der Kunde allein verantwortlich für Rückerstattungen, Gewährleistung und alle Pflichten aus dem zugrunde liegenden Geschäft. Die buchhalterische Erfassung von Zahlungseingängen und Auszahlungen obliegt dem Kunden.
(7) Der Anbieter kann die Zahlungsfunktionen für die Organisation aussetzen, wenn Stripe dies verlangt, der begründete Verdacht von Betrug oder Geldwäsche besteht oder der Kunde mit Plattformgebühren in Verzug ist.
§ 14 Preise, Abrechnung, Zahlung, Preisänderungen
(1) Es gelten die Preise und Konditionen, die bei Vertragsschluss im Bestellprozess bzw. im Kundenkonto angezeigt werden. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung besteht aus
- dem Grundentgelt für den gewählten Plan,
- den Entgelten für zusätzlich gebuchte Sitze nach Sitzart,
- soweit sie anfallen: dem Entgelt für KI-Mehrverbrauch (§ 15), der Plattformgebühr (§ 13) und dem Reaktivierungsentgelt (§ 18 Abs. 8).
Weitere Entgelte schuldet der Kunde nur, wenn sie ihm vor Inanspruchnahme der Leistung im Kundenkonto oder in Textform angezeigt wurden und er die Leistung danach in Anspruch nimmt.
(3) Grundentgelt und Sitzentgelte sind jeweils für den Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Nutzungsabhängige Entgelte werden monatlich nachträglich abgerechnet. Ändert sich die Sitzzahl während eines Abrechnungszeitraums, wird anteilig abgerechnet, so wie es vor der Änderung im Kundenkonto angezeigt wird.
(4) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder einer anderen dort angebotenen Zahlungsart. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, fällige Beträge über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen, und sorgt für ausreichende Deckung. Die Kosten einer Rücklastschrift oder Rückbelastung, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
(5) Der Kunde ist damit einverstanden, Rechnungen in elektronischer Form zu erhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(6) Der Anbieter kann dem Kunden für einen laufenden Vertrag geänderte Preise mit Wirkung ab dem nächsten Abrechnungszeitraum anbieten, bei jährlicher Abrechnung frühestens ab Beginn des nächsten Jahreszeitraums. Er teilt das Angebot mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mit. Die geänderten Preise gelten nur, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt, in Textform oder durch Bestätigung im Kundenkonto. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen Preise fort; der Anbieter kann den Vertrag dann nach § 17 Abs. 3 kündigen.
(7) Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, gilt der neue Satz ab seinem Wirksamwerden.
(8) Endet der Vertrag durch Kündigung des Kunden nach § 17 Abs. 2, durch Löschung der Organisation durch den Inhaber (§ 17 Abs. 5) oder nach § 19 Abs. 6 oder 7, werden im Voraus gezahlte Entgelte nicht erstattet. Endet der Vertrag vor Ablauf eines bezahlten Abrechnungszeitraums aus einem anderen Grund, insbesondere durch Kündigung des Anbieters, durch außerordentliche Kündigung einer Partei, nach § 6 Abs. 3, § 26 Abs. 3 oder § 27 Abs. 3, rechnet der Anbieter das im Voraus gezahlte Grundentgelt und die Sitzentgelte für die Zeit nach dem Vertragsende anteilig ab und erstattet den nicht verbrauchten Betrag. Kündigt der Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, kann er gegen den Erstattungsanspruch mit berechtigten Schadensersatzansprüchen aufrechnen; eine pauschale Einbehaltung findet nicht statt.
§ 15 KI-Kontingent und Mehrverbrauch
(1) Der Plan enthält ein inklusives KI-Kontingent für einen festen Bezugszeitraum. Umfang und Bezugszeitraum des Kontingents ergeben sich aus dem Plan, wie im Kundenkonto angezeigt. Nicht verbrauchtes Kontingent verfällt mit Ablauf des jeweiligen Bezugszeitraums. Es wird weder übertragen noch erstattet.
(2) Der Verbrauch ist im Kundenkonto einsehbar. Je nach Aufwand verbrauchen die einzelnen KI-Funktionen das Kontingent in unterschiedlichem Umfang. Es obliegt dem Kunden, seinen Verbrauch dort zu verfolgen; Benachrichtigungen zum Verbrauch erhält er, soweit die Plattform sie anbietet.
(3) Ist das Kontingent ausgeschöpft, bleiben die KI-Funktionen nutzbar, soweit der Kunde kein Kostenlimit nach Abs. 4 erreicht hat. Der darüber hinausgehende Verbrauch (Mehrverbrauch) wird nach den Kosten berechnet, die dem Anbieter für die jeweilige KI-Nutzung entstehen, zuzüglich eines Aufschlags. Ein Entgelt für Mehrverbrauch schuldet der Kunde nur, wenn ihm Berechnungsweise und Aufschlag im Kundenkonto angezeigt wurden, bevor der Mehrverbrauch entstanden ist. Den angefallenen Mehrverbrauch kann der Kunde im Kundenkonto einsehen.
(4) Der Kunde kann im Kundenkonto ein monatliches Kostenlimit für die KI-Nutzung festlegen. Ist es erreicht, stehen die KI-Funktionen der Organisation bis zum Ende des Kalendermonats bzw. bis zur Anhebung des Limits nicht zur Verfügung.
(5) Der Mehrverbrauch wird monatlich nachträglich abgerechnet und mit der Rechnung fällig.
(6) Verbrauch über Zugänge der Organisation wird dem Kunden zugerechnet, es sei denn, er hat die Nutzung nicht zu vertreten. Für die Abrechnung sind die Verbrauchsaufzeichnungen des Anbieters maßgeblich. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Verbrauch entstanden ist.
§ 16 Zahlungsverzug und Sperre
(1) Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Grundentgelt und Sitzentgelte sind im Voraus zu zahlen. Geht ein fälliger Betrag nicht ein, insbesondere weil der Einzug über das hinterlegte Zahlungsmittel scheitert, kann der Anbieter die Nutzung der Organisation bis zum Zahlungseingang einschränken. Er weist den Kunden in Textform auf den fehlenden Zahlungseingang und die Einschränkung hin. Der Inhaber kann auch während der Einschränkung die Abonnementverwaltung nutzen, ausstehende Beträge begleichen und einen Gesamtexport nach § 18 Abs. 5 anfordern. Nach Zahlungseingang hebt der Anbieter die Einschränkung unverzüglich auf.
(3) Der Anbieter kann einzelne Konten oder die Organisation ferner vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn
- a) der begründete Verdacht einer missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung oder eines Verstoßes gegen § 8 Abs. 2 oder 3 besteht,
- b) eine Sicherheitsgefahr für die Plattform, andere Kunden oder Dritte besteht,
- c) Zugangsdaten kompromittiert erscheinen oder
- d) eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt.
Die Sperre beschränkt sich auf das zur Abwehr Erforderliche. Der Anbieter berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden, informiert ihn unverzüglich, soweit das rechtlich zulässig ist, und hebt die Sperre auf, sobald ihr Grund entfallen ist.
(4) Eine Sperre nach Abs. 2 sowie eine Sperre nach Abs. 3, deren Grund der Kunde zu vertreten hat, lassen die Pflicht zur Zahlung der Vergütung unberührt. Hat der Kunde den Grund einer Sperre nach Abs. 3 nicht zu vertreten, bleiben seine gesetzlichen Rechte wegen der Beeinträchtigung, insbesondere auf Minderung und Erstattung nach § 21 Abs. 6, unberührt. Der Inhaber kann während einer Sperre nach Abs. 2 einen Gesamtexport anfordern; während einer Sperre nach Abs. 3 nur, soweit der Sperrgrund dem nicht entgegensteht. Endet der Vertrag während einer Sperre nach Abs. 3, ruht der Lauf der Gnadenfrist nach § 18, solange die Sperre andauert. Die Kundendaten verarbeitet der Anbieter in dieser Zeit weiterhin nur im Auftrag des Kunden nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag und nicht für eigene Zwecke. Über die Gnadenfrist hinaus speichert er Kundendaten nur, soweit er gesetzlich oder durch eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dazu verpflichtet ist; im Übrigen gilt § 18.
(5) Weitere Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
§ 17 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er verlängert sich jeweils um den gewählten Abrechnungszeitraum.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, während einer Testphase zu deren Ende. Er kündigt über die Abonnementverwaltung im Kundenkonto oder in Textform an info@allerendeanfang.de.
(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform kündigen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn
- a) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine mit der Vergütung oder einem nicht unerheblichen Teil davon in Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Grundentgelten;
- b) der Kunde trotz Abmahnung in Textform wesentlich gegen § 8, § 10 Abs. 6 oder § 20 verstößt, oder einen so schwerwiegenden Verstoß begeht, dass eine Abmahnung entbehrlich ist;
- c) der Kunde bei Vertragsschluss unzutreffende Angaben zu seiner Identität oder seiner Unternehmereigenschaft gemacht hat;
- d) die Fortführung des Vertrags aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben unzulässig wird.
(5) Löscht der Inhaber die Organisation, gilt das als Kündigung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Der Zugriff auf die Organisation endet mit Beginn der Gnadenfrist (§ 18 Abs. 1); die Löschung erfolgt nach deren Ablauf auch dann, wenn der Abrechnungszeitraum noch läuft. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet. Auf diese Folgen weist der Anbieter vor Bestätigung der Löschung hin.
(6) Das Recht des Kunden, den Vertrag nach § 19 Abs. 6 durch einen Wechsel oder nach § 19 Abs. 7 durch Beendigung mit Löschung zu beenden, bleibt von Abs. 2 und 5 unberührt.
§ 18 Vertragsende, Gnadenfrist, Export, Löschung, Reaktivierung
(1) Mit dem Vertragsende beginnt eine Gnadenfrist von 30 Tagen. Das gilt auch, wenn der Vertrag mit Ablauf einer Testphase endet (§ 4 Abs. 4), und wenn der Inhaber die Organisation löscht. Während der Gnadenfrist ist der Zugriff auf die Organisation gesperrt.
(2) Mit Beginn der Gnadenfrist erstellt der Anbieter automatisch einen Gesamtexport der Kundendaten der Organisation. Er umfasst insbesondere strukturierte Daten in maschinenlesbaren Formaten, Belege als PDF-Dateien und hochgeladene Dateien in ihrer Ordnerstruktur. Zugangsgeheimnisse wie Passwörter und Schlüssel sind nicht enthalten. Den Link zum Abruf erhält der Inhaber per E-Mail; der Abruf setzt seine Anmeldung voraus. Die Administratoren der Organisation informiert der Anbieter über das Löschdatum.
(3) Nach Ablauf der Gnadenfrist und Bereitstellung des Exports löscht der Anbieter die Organisation und sämtliche Kundendaten endgültig und unwiderruflich. Zeigt der Inhaber vor Ablauf der Gnadenfrist in Textform an, dass der Export unvollständig oder nicht lesbar ist, verlängert sich die Gnadenfrist bis zur Bereitstellung eines berichtigten Exports, höchstens um 30 Tage. Die Löschung umfasst auch Rechnungen, Belege, Verträge, Korrespondenz und Nachweise des Kunden gegenüber Endkunden und Partnern. Sie erfolgt auch dann, wenn der Inhaber den Export nicht abgerufen hat. Eine Wiederherstellung nach der Löschung ist ausgeschlossen. Sicherungskopien werden im Rahmen ihrer turnusmäßigen Rotation gelöscht.
(4) Innerhalb der Gnadenfrist kann die Organisation wiederhergestellt werden: nach einer Löschung durch den Inhaber, indem er die Löschung in der Plattform widerruft; nach Vertragsende durch Abschluss eines neuen kostenpflichtigen Abonnements. Hat die endgültige Löschung begonnen, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung.
(5) Allein der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zu sichern und gesetzliche Aufbewahrungspflichten selbst zu erfüllen, insbesondere nach § 147 AO, § 257 HGB und den GoBD. Die Plattform ist kein Archivsystem. Über das Ende der Gnadenfrist hinaus bewahrt der Anbieter keine Unterlagen des Kunden auf. Der Inhaber kann während der Vertragslaufzeit jederzeit einen Gesamtexport anfordern und sollte dies vor einer Kündigung tun.
(6) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters bleiben unberührt. Die Daten, die der Anbieter für seine eigene Vertragsabwicklung und Abrechnung mit dem Kunden braucht, bewahrt er für die Dauer der gesetzlichen Fristen auf. Dazu gehören insbesondere Firma, Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Vertrags- und Abrechnungsunterlagen.
(7) Nutzerkonten, die nach der Löschung keiner Organisation mehr angehören, löscht der Anbieter nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
(8) Schließt der Kunde nach dem Ende eines kostenpflichtigen Abonnements ein neues Abonnement ab, um seine Organisation mit dem bisherigen Datenbestand fortzuführen (Reaktivierung), schuldet er ein einmaliges Reaktivierungsentgelt. Das gilt auch für die Wiederherstellung innerhalb der Gnadenfrist nach Abs. 4. Das Entgelt schuldet er nur, wenn es ihm vor Abschluss der Reaktivierung mit seiner Höhe angezeigt wurde. Keine Reaktivierung sind die erstmalige Umwandlung einer Testphase in ein Abonnement und der Widerruf einer Löschung durch den Inhaber nach Abs. 4.
§ 19 Anbieterwechsel und Datenübertragung
(1) Der Kunde kann jederzeit in Textform oder über die dafür vorgesehene Funktion im Kundenkonto verlangen, seine exportierbaren Daten auf einen anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder auf eigene Systeme zu übertragen (Wechsel). Der Anbieter beginnt den Wechsel spätestens zwei Monate nach Zugang des Verlangens, auf Wunsch des Kunden früher.
(2) Ab Beginn des Wechsels gilt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen. In dieser Zeit erbringt der Anbieter die vertraglichen Leistungen weiter, unterstützt den Wechsel in angemessenem Umfang und hält die Sicherheit der Daten aufrecht. Ist der Übergangszeitraum technisch nicht einzuhalten, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Werktagen nach dem Verlangen mit Begründung mit und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um einen von ihm bestimmten angemessenen Zeitraum verlängern.
(3) Exportierbare Daten sind abschließend die folgenden Kategorien, jeweils einschließlich der Metadaten, die durch die Nutzung der Organisation durch den Kunden und seine Nutzer unmittelbar oder mittelbar entstehen und der Organisation zugeordnet sind; insoweit gilt § 2 Abs. 8 Satz 3 nicht:
- Stammdaten der Organisation, insbesondere Firmen- und Einstellungsdaten, Rollen, Rechte, Mitgliedschaften und Sitze;
- Kontakte, Firmen und Ansprechpartner der Kundenverwaltung;
- Projekte, Aufgaben, Kalendereinträge, Ressourcen und Raumpläne;
- Produkt- und Leistungskatalog, Angebote, Rechnungen, Mahnungen, Zahlungseingänge und Belege;
- Personaldaten, insbesondere Dienstpläne, Zeiten, Abwesenheiten, Checklisten und Personalstammdaten;
- Kommunikation, insbesondere Chats, E-Mails, Kommentare und Notizen;
- hochgeladene Dateien und Dokumente einschließlich ihrer Ordnerstruktur;
- Inhalte und Einstellungen von Kundenportal, Widgets, Automationen, Genehmigungen, Vorlagen und Partnerschaften;
- in der Organisation gespeicherte Ergebnisse von KI-Funktionen;
- kundenbezogene Nutzungsmetadaten, insbesondere Aktivitäts- und Änderungsprotokolle, Zeitstempel und die Verbrauchsdaten der Organisation;
- digitale Vermögenswerte des Kunden, insbesondere von ihm hochgeladene Logos, Bilder und Vorlagen sowie von ihm angelegte Felder, Kategorien und sonstige Stammdaten-Konfigurationen.
Der Export erfolgt in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.
(4) Nicht exportierbar sind:
- Zugangsgeheimnisse wie Passwörter, Schlüssel und Zugangsdaten zu eigenen E-Mail-Servern, weil ihre Herausgabe die Sicherheit der Plattform und des Kunden gefährden würde; der Kunde kann sie beim neuen Anbieter neu anlegen;
- Software, Quellcode, Datenmodelle, Gestaltung und vom Anbieter bereitgestellte Vorlagen, weil sie geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse des Anbieters sind;
- Betriebs- und Sicherheitsprotokolle der Plattform, die nicht der Organisation zugeordnet sind, weil sie die Integrität und Sicherheit der Plattform und anderer Kunden betreffen;
- Daten anderer Organisationen und Partner, soweit sie nicht in der Organisation des Kunden gespeichert sind, weil sie deren Rechten unterliegen;
- aggregierte und anonymisierte Nutzungsdaten nach § 9 Abs. 4, weil sie keinen Bezug zum Kunden mehr haben.
(5) Nach Ende des Übergangszeitraums kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Tage abrufen. Der Anbieter löscht die exportierbaren Daten erst, wenn der Wechsel erfolgreich abgeschlossen (Abs. 6) und dieser Abrufzeitraum abgelaufen ist. Rügt der Kunde vor Ablauf des Abrufzeitraums in Textform, dass Daten fehlen oder nicht lesbar sind, und beruht dies auf einem Fehler des Anbieters, setzt der Anbieter die Löschung aus, bis er die Daten vollständig und lesbar bereitgestellt hat; die Höchstfrist nach § 18 Abs. 3 Satz 2 gilt insoweit nicht. Im Übrigen gelten für die Löschung § 18 Abs. 3 Satz 3 bis 6 und Abs. 6 entsprechend.
(6) Mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels endet der Vertrag; der Anbieter bestätigt dies in Textform. Die Vergütungspflicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums bleibt unberührt. Für den Wechsel selbst erhebt der Anbieter kein Entgelt.
(7) Statt eines Wechsels kann der Kunde in Textform oder über die dafür vorgesehene Funktion im Kundenkonto verlangen, dass der Vertrag endet und seine exportierbaren Daten gelöscht werden (Beendigung mit Löschung). Der Vertrag endet dann zwei Monate nach Zugang des Verlangens, auf Wunsch des Kunden zu einem früheren Zeitpunkt; das gilt abweichend von § 17 Abs. 2 und 5 auch während eines längeren Abrechnungszeitraums. Bis zum Vertragsende kann der Inhaber einen Gesamtexport anfordern. Nach dem Vertragsende löscht der Anbieter die exportierbaren Daten ohne Gnadenfrist; § 18 Abs. 3 Satz 3 bis 6 und Abs. 6 gelten entsprechend. Der Anbieter bestätigt das Vertragsende in Textform. Abs. 6 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(8) Weitergehende zwingende Rechte des Kunden nach der Verordnung (EU) 2023/2854 bleiben unberührt.
§ 20 Pflichten des Kunden, Freistellung
(1) Der Kunde
- a) hält Zugangsdaten geheim, verwendet sichere Passwörter und nutzt die angebotenen Sicherheitsfunktionen;
- b) informiert den Anbieter unverzüglich in Textform über jeden Verdacht eines Missbrauchs von Zugängen;
- c) entzieht ausgeschiedenen Personen unverzüglich den Zugang;
- d) verpflichtet seine Nutzer zur Einhaltung dieser AGB und steht für ihr Handeln wie für eigenes ein;
- e) stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der Kundendaten berechtigt ist, insbesondere dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen und Einwilligungen vorliegen und die Informationspflichten gegenüber Endkunden, Partnern, Beschäftigten und sonstigen Betroffenen erfüllt sind;
- f) beachtet bei Nutzung des Personalmoduls den Beschäftigtendatenschutz, das Arbeitszeitrecht und etwaige Mitbestimmungsrechte, insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG;
- g) zeigt Mängel nach § 21 Abs. 3 an;
- h) hält seine Rechnungs- und Kontaktdaten aktuell und stellt sicher, dass die E-Mail-Adresse des Inhabers erreichbar ist.
(2) Der Kunde sichert seine Daten über die Exportfunktionen in angemessenen, ihrer Bedeutung entsprechenden Abständen, damit er bei einem Datenverlust auf sie zurückgreifen kann.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde oder seine Nutzer schuldhaft gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstoßen, rechtswidrige Kundendaten verarbeiten oder die Plattform rechtswidrig nutzen. Dritte in diesem Sinne sind auch Endkunden, Partner und Beschäftigte; bei Behörden umfasst die Freistellung keine Geldbußen, die wegen eigener Pflichtverletzungen des Anbieters verhängt werden. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.
§ 21 Mängelrechte
(1) Für Mängel der Plattform gelten die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) mit den folgenden Maßgaben.
(2) Ein Mangel liegt vor, wenn die Plattform nicht nur unerheblich von der Leistungsbeschreibung abweicht und dadurch ihre Tauglichkeit zur vertragsgemäßen Nutzung aufgehoben oder gemindert ist. Kein Mangel sind Ausfälle, die die Verfügbarkeit nach § 5 Abs. 1 und 2 nicht unterschreiten, sowie die Fälle des § 10 Abs. 2 Satz 2. Das gilt nicht für einen zusammenhängenden Ausfall von mehr als 24 Stunden, der nicht unter § 5 Abs. 2 lit. a bis f fällt.
(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an.
(4) Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist. Er kann einen Mangel auch durch eine zumutbare Umgehungslösung oder durch eine neue Version beheben.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(6) Der Kunde kann eine Minderung nicht durch Abzug von der laufenden Vergütung durchsetzen. Er kann aber wegen eines Mangels zu viel gezahlte Vergütung nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern; § 27 Abs. 1 bleibt unberührt.
(7) Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Mängeln richten sich nach § 22.
(8) Für Testphasen, kostenlose Zugänge und Funktionen, für die der Kunde kein gesondertes Entgelt zahlt und die als Beta oder Test gekennzeichnet sind, bestehen keine Mängelrechte, es sei denn, der Anbieter hat einen Mangel arglistig verschwiegen.
§ 22 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
- d) im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie und
- e) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Verletzt der Anbieter leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist seine Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Fall des Abs. 2 nur in Höhe des Aufwands, der für ihre Wiederherstellung aus einer Sicherung nach § 20 Abs. 2 nötig gewesen wäre, einschließlich des Aufwands für die erneute Erfassung der seit der letzten zumutbaren Sicherung angefallenen Daten. Das gilt nicht, soweit der Verlust darauf beruht, dass der Anbieter seine Pflicht nach § 5 Abs. 5 verletzt hat.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Leistungen, Erklärungen, Inhalte und Zahlungen von Endkunden und Partnern. Ebenso wenig haftet er für Dienste Dritter, die der Kunde selbst beauftragt oder angebunden hat, etwa für das Vertragsverhältnis des Kunden mit Stripe, für eigene E-Mail-Server oder für Buchhaltungssysteme des Kunden. Abs. 1 bleibt unberührt.
(6) Für unentgeltlich erbrachte Leistungen haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Abs. 1 lit. b bis e.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(8) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.
(9) Die Beweislast wird durch die vorstehenden Regelungen nicht zum Nachteil des Kunden geändert.
§ 23 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten als Verantwortlicher verarbeitet, gilt seine Datenschutzerklärung. Das betrifft insbesondere Registrierung, Vertragsabwicklung, Abrechnung, Support, Sicherheit und den Betrieb der Website.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Kundendaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag in der veröffentlichten Fassung, der mit Vertragsschluss Bestandteil dieses Vertrags wird. Der Kunde kann den Abschluss zusätzlich in seiner Organisation in den Einstellungen der Organisation bestätigen. Dabei speichert der Anbieter Fassung, Zeitpunkt und die annehmende Person als Nachweis.
(3) Für die in der Organisation verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Kunde Verantwortlicher (§ 20 Abs. 1 lit. e und f).
(4) Widersprechen sich diese AGB und der Auftragsverarbeitungsvertrag, geht für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der Auftragsverarbeitungsvertrag vor. Abweichend davon gilt für Gnadenfrist, Export und Löschung nach Vertragsende vorrangig § 18. Der Kunde erteilt mit Vertragsschluss die Weisung im Sinne des Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO, ihm die Kundendaten nach § 18 Abs. 2 zur Verfügung zu stellen und sie anschließend nach § 18 Abs. 3 zu löschen.
§ 24 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle Informationen der anderen Partei vertraulich, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden und als vertraulich bezeichnet oder nach den Umständen erkennbar vertraulich sind. Sie nutzen diese Informationen nur zur Durchführung des Vertrags und schützen sie mindestens mit angemessener Sorgfalt. Kundendaten sind stets vertraulich.
(2) Das gilt nicht für Informationen, die
- öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits bekannt waren,
- ihr von Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden oder
- von ihr unabhängig entwickelt wurden.
Ebenfalls ausgenommen sind Offenlegungen aufgrund einer gesetzlichen, behördlichen oder gerichtlichen Pflicht. In diesem Fall informiert die offenlegende Partei die andere, soweit das zulässig ist.
(3) Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen an Mitarbeitende, Berater und Dienstleister weitergeben, soweit diese sie zur Durchführung des Vertrags benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(4) Die Pflichten gelten nach Vertragsende drei Jahre fort, für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes so lange, wie sie Geschäftsgeheimnisse sind.
§ 25 Referenznennung
(1) Der Anbieter darf die Firma des Kunden in Referenzlisten auf seiner Website und in Vertriebsunterlagen als Nutzer der Plattform nennen. Das Logo des Kunden verwendet er nur mit dessen Zustimmung, die auch im Kundenkonto erteilt werden kann. Inhalte aus der Organisation oder Aussagen des Kunden verwendet er nur mit gesonderter Zustimmung.
(2) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen und eine erteilte Zustimmung jederzeit widerrufen. Der Anbieter entfernt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist aus seinen digitalen Medien und verwendet sie in neuen Unterlagen nicht mehr.
§ 26 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn
- a) eine Änderung der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder eine behördliche Vorgabe dies erfordert;
- b) eine Bestimmung von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wird oder unwirksam zu werden droht;
- c) der Anbieter neue Funktionen, Module oder Dienste einführt, die geregelt werden müssen, ohne bestehende Leistungen einzuschränken;
- d) Sicherheitsanforderungen oder geänderte Bedingungen von Drittanbietern, auf deren Leistungen die Plattform beruht, eine Anpassung zwingend erfordern und der Anbieter auf diese Bedingungen keinen Einfluss hat; oder
- e) eine Klarstellung oder redaktionelle Anpassung ohne inhaltliche Änderung erfolgt.
Ausgeschlossen sind nach diesem Absatz Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Preise sowie Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht nur unerheblich zum Nachteil des Kunden verschieben. Für Preise gilt § 14 Abs. 6, für Leistungsänderungen § 6.
(2) Der Anbieter teilt Änderungen nach Abs. 1 dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Er stellt dabei die geänderten Bestimmungen den bisherigen gegenüber und weist auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hin.
(3) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht er, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Der Anbieter kann den Vertrag dann nach § 17 Abs. 3 kündigen; der Kunde kann ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
(4) Andere Änderungen dieser AGB bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Diese kann auch durch Bestätigung im Kundenkonto erteilt werden.
§ 27 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung, Vertragsübernahme
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Davon ausgenommen sind Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Vergütungsforderung stehen, insbesondere wegen Mängeln. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(3) Der Anbieter darf den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen (§ 15 AktG) oder auf einen Rechtsnachfolger im Geschäftsbetrieb der Plattform übertragen. Er teilt dies mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
§ 28 Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen. Erklärungen über die dafür vorgesehenen Funktionen der Plattform genügen, etwa die Kündigung über die Abonnementverwaltung oder Bestätigungen im Kundenkonto. Mitteilungen des Anbieters gehen an die E-Mail-Adresse des Inhabers oder erfolgen im Kundenkonto.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters in Berlin. Der Anbieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 29 Inkrafttreten und Übergangsregelung
(1) Diese Fassung gilt für alle Verträge, die ab ihrer Veröffentlichung auf der Website des Anbieters geschlossen werden.
(2) Für Verträge, die vor der Veröffentlichung dieser Fassung geschlossen wurden, gilt sie, sobald der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt, insbesondere durch Bestätigung im Kundenkonto. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.
Bei Fragen zu unseren AGB wenden Sie sich bitte an: info@allerendeanfang.de
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Weitere rechtliche Informationen finden Sie in unserem Impressum und unserer Datenschutzerklärung.